Service & FAQ: Mieter

Häufige Fragen zu Mietvertrag, Nebenkosten und Technik-Notfallservice

  • Einzug & Mietvertrag
  • Während des Mietverhältnisses
  • Technik- und Notfallservice
  • Hausordnung & Gemeinschaftsbereiche
  • Mieterhöhungen & Nebenkostenabrechnung
  • Auszug & Kündigung

Welche Unterlagen muss ich vor Mietbeginn einreichen?

Vor dem Einzug benötigen wir von Ihnen alle relevanten Unterlagen, um den Mietvertrag abschließen zu können. Dazu zählen in der Regel eine aktuelle Schufa-Auskunft, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie – falls vorhanden – eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Diese Dokumente helfen uns, den Mietprozess zügig und transparent abzuschließen.

Wann erhalte ich den Mietvertrag zur Unterschrift?

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Mietkonditionen abgestimmt sind, erstellen wir den Mietvertrag. In der Regel erhalten Sie diesen einige Tage vor Mietbeginn, damit ausreichend Zeit für die Durchsicht und eventuelle Rückfragen bleibt.

Muss ich eine Kaution zahlen und wie hoch ist sie?

Ja, in den meisten Fällen ist eine Mietkaution zu hinterlegen. Diese beträgt in der Regel bis zu drei Nettokaltmieten und wird auf einem separaten, verzinsten Kautionskonto hinterlegt. Die genauen Konditionen finden Sie im Mietvertrag.

An wen wende ich mich bei Reparaturen oder Schäden in der Wohnung?

Für alle technischen Mängel oder Schäden ist die Hausverwaltung Ihr erster Ansprechpartner. Melden Sie das Problem am besten direkt telefonisch oder per E-Mail. So können wir schnell reagieren und den passenden Handwerksbetrieb beauftragen. Für dringende Schadensmeldungen außerhalb unserer Geschäftszeiten stellen wir Ihnen eine Notfallnummer zur Verfügung.

Welche Nebenkosten sind in den Betriebskosten enthalten?

Zu den Betriebskosten zählen typischerweise Positionen wie Heizung, Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Gebäudereinigung, Hausstrom, Gartenpflege und Versicherungen. Die genauen Kostenarten sind in Ihrem Mietvertrag und in der jährlichen Nebenkostenabrechnung aufgeführt.

Darf ich bauliche Veränderungen in der Wohnung vornehmen?

Bauliche Veränderungen – wie das Entfernen von Wänden, der Einbau neuer Böden oder das Anbringen von Markisen – bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hausverwaltung bzw. des Eigentümers. Kleinere Verschönerungsmaßnahmen können in der Regel ohne Genehmigung durchgeführt werden.

Warum ist der Technik- und Notfallservice für Mieter so wichtig?

Gerade bei akuten Problemen zählt jede Minute – ob Rohrbruch, Stromausfall oder Heizungsausfall im Winter. Unser Technik- und Notfallservice sorgt dafür, dass Sie in solchen Situationen nicht allein dastehen, sondern schnell und kompetent unterstützt werden.

Wann gilt ein Problem als Notfall?

Ein Notfall liegt vor, wenn eine Gefahr für Menschen, Gebäude oder technische Anlagen besteht und sofortiges Handeln erforderlich ist. Beispiele sind Rohrbrüche mit Wassereintritt, kompletter Stromausfall im Gebäude, Heizungsausfall bei Kälte, Gasgeruch, Brände oder andere akute Gefahrenlagen. In diesen Fällen sollten Sie umgehend unseren Notdienst kontaktieren.

Darf ich selbst einen Notdienst rufen, wenn die Hausverwaltung nicht erreichbar ist?

Ja – sofern es sich um einen echten Notfall handelt und wir nicht zeitnah erreichbar sind. Wählen Sie in diesem Fall einen qualifizierten Fachbetrieb und dokumentieren Sie die Dringlichkeit, zum Beispiel mit Fotos oder kurzen Notizen. So können wir die Kostenübernahme prüfen.

Wie läuft die Schadensmeldung ab?

Nicht dringende Reparaturen melden Sie bitte während der Bürozeiten telefonisch oder per E-Mail. Bei akuten Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen unsere Notfallnummer zur Verfügung. Ihre Meldung wird von uns priorisiert und direkt an den passenden Handwerksbetrieb weitergeleitet.

Wo finde ich die Notfallnummer?

Alle wichtigen Notfallnummern hängen im Eingangsbereich oder Hausflur aus und werden Ihnen auch bei Mietbeginn schriftlich oder digital übergeben. Bewahren Sie diese an einem leicht zugänglichen Ort auf.

Welche Sofortmaßnahmen kann ich selbst ergreifen, bevor der Notdienst eintrifft?

Bei Wasserschäden: Hauptwasserhahn schließen.

Bei Stromproblemen: Hauptsicherung abschalten.

Bei Gasgeruch: Lüften, keine elektrischen Schalter betätigen, Gebäude verlassen, Feuerwehr (112) rufen.

Wer übernimmt die Kosten bei einem Notdiensteinsatz?

Liegt ein echter Notfall vor und war die Hausverwaltung nicht erreichbar, übernehmen wir die Kosten in der Regel. Bei Beauftragung ohne akute Dringlichkeit kann der Mieter jedoch selbst zahlungspflichtig sein.

Welche Handwerksbetriebe werden beauftragt?

Wir setzen ausschließlich auf zuverlässige, erfahrene Handwerksbetriebe aus der Region, die unsere Objekte kennen und schnell vor Ort sind. Das gewährleistet eine fachgerechte Ausführung in den Bereichen Sanitär, Elektro, Heizung und Schlosserei.

Gibt es eine Hausordnung und wo finde ich sie?

Ja, jede Immobilie verfügt über eine Hausordnung. Diese hängt meist im Eingangsbereich aus und wird Ihnen bei Einzug zusätzlich in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.

Welche Ruhezeiten gelten im Haus?

In der Regel gelten werktags Ruhezeiten zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie mittags zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt ganztägige Ruhe.

Darf ich im Hausflur oder Keller Gegenstände abstellen?

Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen ist das Abstellen von Gegenständen in Fluren, Treppenhäusern oder Gemeinschaftskellern in der Regel nicht erlaubt.

Wann erhalte ich meine jährliche Nebenkostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung wird in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt und Ihnen zugeschickt.

Was kann ich tun, wenn ich mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden bin?

Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung Einspruch erheben. Bitte melden Sie sich hierzu direkt bei uns, damit wir die Abrechnung gemeinsam prüfen können.

Unter welchen Umständen darf die Miete erhöht werden?

Mieterhöhungen sind nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa nach einer Modernisierung oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. In jedem Fall erhalten Sie hierzu eine schriftliche Mitteilung mit Begründung.

Welche Kündigungsfristen gelten für meine Wohnung?

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt in der Regel drei Monate. Abweichungen können im Mietvertrag vereinbart sein.

Wie erfolgt die Wohnungsübergabe bei Auszug?

Vor dem Auszug wird ein Übergabetermin vereinbart, bei dem die Wohnung gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Hausverwaltung begutachtet wird. Eventuelle Mängel oder Renovierungsbedarfe werden im Übergabeprotokoll festgehalten.

Muss ich die Wohnung renovieren, bevor ich ausziehe?

Ob Renovierungsarbeiten erforderlich sind, hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag und dem Zustand der Wohnung ab. Üblich sind Schönheitsreparaturen wie Streichen oder kleinere Ausbesserungen.

Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Nach erfolgreicher Wohnungsabnahme und Klärung aller Nebenkosten wird die Kaution in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten zurückgezahlt.